OFFEN

Nutzungsbestimmungen der AuF Plattform

 

1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsvereinbarungen gelten für das Aus- und Fortbildungsportal der Bundeswehr “AuF”, bereitgestellt von der AusbZCIR (im Folgenden “Betreiberin” genannt) für das Ausbildungszentrum CIR (AusbZCIR), die Sanitätsakademie (SanAk) sowie das Streitkräfteamt der Bundeswehr (SKA).

2 Gegenstand (Leistungen)

AuF ist das Portal für die Aus- und Fortbildung der Bundeswehr. Es stellt verbundenen Dienststellen wie AusbZCIR, SanAk und SKA entsprechende Services wie Lehrgangsmanagementsysteme (wie Moodle und ILIAS), Kollaborations-Tools (wie Nextcloud, Big Blue Button), Büro-Software (MS Office 365), Service-Tools (wie MS Azure und Seatable) sowie eine Ausbildungs- und Kommunikations-Plattform (“Link and Learn”) zur Verfügung, die von den Einrichtungen der AusbZCIR zur Sicherung und Verbesserung der Qualität des Unterrichtes und weiterer Ausbildungsangebote genutzt wird.
Auf “AuF” werden den Lernenden und Lehrkräften der entsprechenden verbundenen Dienststellen der Bundeswehr sowie externen Benutzer/innen webbasierte Lernmaterialien, Organisations- und Kommunikationsfunktionen für die ausschliessliche persönliche Nutzung im Rahmen der Unterrichte vorgehalten. Sie dient amtlichen und dienstlichen sowie auch privaten Zwecken.
Zuständig für das IT-Management, die technische Konzeption und die Softwarecodebasis von AuF ist die AusbZCIR. Die technischen Dienste werden durch die AusbZCIRgewährleistet – ausgenommen die Lernmanagement-Software ILIAS, die durch die BWI breitgestellt wird.
Die Verantwortung für die einzelnen Lernmodule und den darin befindlichen Lernangeboten liegt bei den Funktionsträgern der Organisationsbereiche der verbundenen Dienststellen (siehe 7).
Fragen bezüglich dieser Nutzungsvereinbarungen können an folgende Support-Adresse der AusbZCIR gerichtet werden: servicedesk@auf.bundeswehr.de.

3 Benutzerkreis

AuF kann von Lehrgangsteilnehmern, den Dozenten und weiterem Personal der Organisationsbereiche der verbundenen Dienststellen genutzt werden.
Externe Benutzer/innen, welche nicht dem Personenkreis gemäss 3 Abs. 1 angehören, können auf Wunsch der Leitung der Organisationsbereiche der Dienststellen an der Nutzung beteiligt werden.

4 Registrierung, Zugang, Passwort

Eine Beantragung erfolgt über eine Anfrage der Dozenten an den ServiceDesk AusbZCIR. Die Nutzung des AuF-Angebots bedarf der Annahme der Nutzungsvereinbarung.


Durch Nutzung des AuF-Angebots bestätigen die Benutzer/innen der Betreiberin, dass:
– sie die Nutzungsvereinbarungen akzeptieren,
– bei der Nutzung die Dienst- und Rechtsvorschriften, insbesondere das Urheberrecht und die Sicherheitseinstufung beachten,
– sie ihr Passwort niemandem mitteilen werden,
– sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäss Nummer 5 dieser Nutzungsvereinbarungen einwilligen.

Die Benutzer/innen sind verantwortlich für jede Nutzung des AuF-Angebots, sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Nutzerkennungen und ihre Passwörter vor unautorisiertem Gebrauch geschützt sind. Sie sind verpflichtet, die Betreiberin unverzüglich zu benachrichtigen, falls sie eine missbräuchliche Verwendung ihrer Zugangsdaten bemerken.

5 Datenschutz und Datensicherheit

Rechtsgrundlage: Hinsichtlich der im Rahmen des Registrierungsverfahrens und aller anderen Verwaltungsvorgänge erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten gelten unmittelbar die Bestimmungen der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und seiner Ausführungsbestimmungen sowie der gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit e) spezifizierenden Rechtsgrundlagen bzw. Gesetze wie (nicht abschließend) Soldatengesetz, Wehrdienstordnung, Bundesbeamten-Gesetz, Sicherheitsüberprüfungs-Gesetz und Rahmendienstvereinbarung.

Speicherung der PersDat: Die zentrale Administration durch die AusbZCIR speichert die personenbezogenen Daten der Benutzer/innen, die bei der Registrierung erhoben werden. Sie dienen ausschliesslich zu Identifikationszwecken im Rahmen der Nutzung des Angebots. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung zur AuF.

Einsicht in gespeicherte PersDat: Die erhobenen, personenbezogenen Daten sind für die registrierten Benutzer/innen in ihrem Nutzerkonto einsehbar und können im Bedarfsfall geändert werden.

Sofern Verzeichnisverantwortliche oder deren Mitarbeiter/innen aus Gründen des Unterrichts oder schulübergreifenden Arbeitsgruppenarbeit in ihren Verzeichnissen weitergehende personenbezogene Daten erfassen, speichern oder verarbeiten, muss hierfür ein schriftliches Datenschutzkonzept erstellt werden. Dieses ist mit der entsprechenden verantwortlichen Person für Datenschutz abzustimmen (Zuständige DSt, Zuständige/r aDSB, DG NAME). Die betroffenen Nutzer/innen sind hierüber mit den dafür erforderlichen Mitteln in Kenntnis zu setzen.

Innerhalb des Intranets und über den Zugang von dienstlicher IT ist die Verarbeitung von Informationen bis zur Einstufung VS-Nur für den Dienstgebrauch zulässig. Bei der Nutzung von Services über das Internet ist explizit nur die Verarbeitung von OFFEN und ÖFFENTLICHEN Informationen zulässig.

Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der entsprechenden expliziten Datenschutzerklärung für AuF geregelt.

6 Rechte und Pflichten aller Benutzer/innen

Das Recht zur Nutzung von AuF und die damit verbundenen Zugriffsrechte der Benutzer/innen sind nicht auf Dritte übertragbar.

Die Benutzer/innen der AuF-Angebote tragen die vollständige Verantwortung für ihre Aktivitäten innerhalb der AuF Anwendung und der dazugehörigen Dienste.

Alle Benutzer/innen der AuF-Angebote sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zu beachten und einzuhalten, insbesondere nicht gegen bestehendes Recht der Bundesrepublik Deutschland zu verstossen.

Verboten ist insbesondere, Inhalte und/oder Äusserungen zu veröffentlichen, zu übermitteln oder zu verbreiten, die rechtswidrig sind, insbesondere mit beleidigendem, gewaltverherrlichendem, irreführendem, betrügerischem, diskriminierendem oder radikalem Inhalt. Das umfasst auch Inhalte, die über von den Benutzer/innen gesetzte Links zu erreichen sind.

Darüber hinaus ist die Verwendung anstössiger Inhalte, doppeldeutiger Bezeichnungen und anderweitiger Darstellungen, deren Rechtswidrigkeit vermutet wird, aber nicht abschliessend festgestellt werden kann, untersagt.

Für den Fall, dass die Benutzer/innen Inhalte und/oder Links mit (vermutlich) rechtswidrigen Inhalten hochladen bzw. Veröffentlichen, distanziert sich die Betreiberin (AusbZCIR) von diesen Inhalten bzw. Links ausdrücklich.

Die Betreiberin trifft gem. § 7 II Telemediengesetz (TMG) keine Pflicht zur Überprüfung seitens Benutzer/innen eingestellter Inhalte bzw. Links.

Sollte die Betreiberin Kenntnis von (vermutet) rechtswidrigen Inhalten bzw. Links darauf erhalten, so wird sie diese im Rahmen der technischen Möglichkeiten und Zumutbarkeit umgehend und ohne Rückfrage der Benutzer/innen entfernen.

Die Benutzer/innen sind gebeten, Ihnen rechtswidrig erscheinende Inhalte auf AuF der Betreiberin umgehend zu melden: servicedesk@auf.bundeswehr.de

Soweit Benutzer/innen im Rahmen von Lehr- und Lernprozessen selbst Dateien in den Services von AuF hochladen bzw. publizieren dürfen (z.B. Hausarbeiten), sind Rechtsvorschriften insbesondere des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und des Persönlichkeitsrechts zu beachten.

Von Benutzer/innen selbst erstellte Materialien, die in AuF hochgeladen und publiziert werden, sind von den Benutzer/innen mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen, anhand dessen die Urheberschaft nachvollzogen werden kann.

Für die Dauer des Verbleibs solcher Materialien in AuF übertragen die Benutzer/innen der Betreiberin das Recht, sie den anderen Benutzer/innen nach Massgabe dieser Nutzungsvereinbarungen zugänglich zu machen (vgl. 10.1).

Die Benutzer/innen übertragen der Betreiberin damit das zweckbezogen uneingeschränkte, zeitlich unbefristete Nutzungsrecht, die Materialien den anderen Benutz/innen zugänglich zu machen.

Von Benutzer/innen selbst erstellte Materialien sind mit dem Ende des Lehrgangs von den Benutzer/innen selbst aus dem System zu löschen, sofern kein dauerhafter Verbleib im System gewünscht ist. Eine automatische Löschung von Materialien mit Löschung des Benutzerkontos erfolgt nicht (vgl. hierzu 8.6).

Gesetzeswidrige oder diesen Nutzungsvereinbarungen widersprechende Nutzungen sind der Betreiberin zur Kenntnis bringen.

Aktivitäten von Benutzer/innen, die darauf ausgerichtet sind, die AuF funktionsuntauglich zu machen oder zumindest deren Nutzung zu erschweren sowie der unberechtigte Zugriff auf geschützte Inhalte oder personenbezogene Daten oder deren Manipulation, sind verboten und können zivil-, dienst- und strafrechtlich verfolgt werden.

Benutzer/innen sind verpflichtet, keine Materialien bzw. Inhalte hochzuladen, die nach Art (wie Viren, Trojaner, Codes und Vervielfältigungs-Skripte) geeignet sein können, den Betrieb der Services und den Betrieb der AuF als Ganzes zu gefährden.

7 Rechte und Pflichten der Benutzer/innen mit erweiterten Rechten

Die Benutzer/innen der AuF erhalten gemäss ihrer Funktion an den verbundenen Dienststellen eine Rolle in Lernmanagementsystem (wie Moodle und Ilias) und die damit einhergehenden Rechte. Weitere Hinweise hierzu sind dem Rollen- und Rechtekonzept des AuF / AusbZCIR zu entnehmen.

Den Funktionsträgern der verbundenen Dienststellen ist es in einem begrenzten Rahmen möglich, den Benutzer/innen erweiterte Rechte einzuräumen. Dies unterliegt folgenden Regelungen:

Erweiterte Rechte dürfen nur vergeben werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Verantwortlich für die Rechtevergabe ist die zentrale Administration durch die AusbZCIR.
Für die Umsetzung von Lehrveranstaltungen ist es notwendig, dass die Dozenten Kurse und Gruppen einrichten. Für die Rechtevergabe in den Kursen und Gruppen ist der/die zuständige Hörsaalleiter/in bzw. Dozent/in bzw. verantwortlich.
Die Verzeichnisverantwortlichen sind verantwortlich für die Einhaltung von Rechtsvorschriften in ihren Verzeichnissen und den darin befindlichen Unterverzeichnissen. Insbesondere sind zu beachten: das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht.
Benutzer/innen dürfen keine erweiterten Rechte zugewiesen werden, sofern sie nicht Angehörige der Bundeswehr sind bzw. entsprechende Erklärungen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften (z.B. Unterweisung Datenschutz, informations-Sicherheitsbelehrung) unterzeichnet haben.
Verzeichnisse sind durch die Verzeichnisverantwortlichen oder deren Mitarbeiter/innen (Benutzer/innen mit erweiterten Rechten) gegen den Zugriff nicht befugter Benutzer/innen zu sichern. Dies gilt insbesondere für Verzeichnisse in denen sich urheberrechtlich geschützte Materialien befinden, die ausschliesslich für Zwecke des Unterrichts genutzt werden dürfen (vgl. hierzu § 60a Urheberrechtsgesetz).
Verzeichnisse sind durch die Verzeichnisverantwortlichen oder deren Mitarbeiter/innen (Benutzer/innen mit erweiterten Rechten) laufend auf urheberrechtlich geschützte Werke zu kontrollieren. Eingestellte Werke sind auf die Rechtmässigkeit zu überprüfen und im Zweifel zu löschen. In der Regel sind nach dem Ende der Lehrveranstaltung die Verzeichnisse zu schliessen und zu löschen.
Benutzerdaten, die den Verzeichnisverantwortlichen oder deren Mitarbeiter/innen im Rahmen der ihnen eingeräumten, erweiterten Rechte bekannt werden, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder an dritte Personen weitergegeben werden.

8 Ende der Nutzungsberechtigung, Ausschluss, Löschung

Das Recht, auf einzelne AuF Services zuzugreifen, erlischt in der Regel mit dem Ende der jeweiligen (Lehr-)Veranstaltung.

Die Betreiberin kann den Zugang zu den AuF-Materialien in Teilen oder gänzlich aussetzen oder die Nutzungsberechtigung beenden, wenn die AuF-Services, Inhalte und Funktionen in einer Weise genutzt werden, die die Betreiberin für eine Verletzung dieser Nutzungsvereinbarungen hält oder die in anderer Weise zu einem Schaden für AuF oder die verbundenen Dienststellen führt.

Erweiterte Rechte können von den Verzeichnisverantwortlichen oder von der zentralen Administration der AusbZCIR jederzeit zurückgenommen werden, insbesondere dann, wenn die Aufgabe mit denen die Rechte verbunden sind, nicht mehr wahrgenommen wird oder die Rechte in einer Weise genutzt werden, die die Betreiberin für eine Verletzung dieser Nutzungsvereinbarungen hält oder die in anderer Weise zu einem Schaden für AuF oder die verbundenen Dienststellen führt.

Benutzer/innen können ihr Recht, das AuF-Angebot zu nutzen, jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, indem sie ihren Entschluss der zentralen Administration von AuF oder den lokalen Administratoren der Dienststellen bekannt geben und die Löschung ihrer Benutzerdaten verlangen.

Aus Gründen der Lernorganisation in AuF erfolgt die Löschung eines angelegten Kontos über den AuF Servicedesk (servicedesk@auf.bundeswehr.de) . Die Löschung ist bei dieser zentralen Administration von AuF beantragen und wird von dieser durchgeführt. Näheres hierzu siehe nachfolgende Datenschutzerklärung.

9 Beachtung von Urheberrechten

Mit diesen Nutzungsvereinbarungen erkennen die Benutzer/innen ausdrücklich an, dass das Dienstangebot von AuF Informationen, Texte, Software, Bilder, Videos, Grafiken, Sounds, weitere multimediale Inhalte und andere Materialien enthält, die durch Urheber- und/oder gewerbliche Schutzrechte geschützt sind und dass die Urheber- und Verwertungsrechte ausschliesslich ihren Lizenzgebern gehören.

Bei der Erstelllung bzw. dem Einsatz von Lehr- /und Lernunterlagen sind die Bestimmungen des Urheberrechts durch alle im Prozess beteiligten Personen einzuhalten. Sofern eine Abbildung nicht in der Verantwortung des Autors oder einer Dienststelle der Bundeswehr entstanden ist, ist durch den Autor zu bestätigen, dass eine Autorisierung für den Abdruck vorliegt. Die zentrale Führung der Nachweise über das Urheberrecht für die in der Ausbildungsdatenbank bereitgestellten Lehr- /und Lernunterlagen liegt in Verantwortung des Teilbereiches Kenntnistransfer. Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts/Informationssicherheit liegt beim zuständigen Verfasser/Autor für alle erstellten AHM. Für eine weitere Verwenduing (z.B. nach Dp-Wechsel oder in der AusbDB) ist die erforderliche Einwilligung zu dokumentieren und ggf. mit den erforderlichen Unterlagen zu hinterlegen.
Sollen externe Medien oder Teile davon in einer Trainingseinheit eingesetzt werden, sind diese vorher auf Einhaltung des Urheberrechts zu prüfen und ggf. die Einwilligung des Rechteinhabers einzuholen. Angaben zum Urheberrechts an den Abbildungen sind anzuführen.
Die gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie Vorschriften /Richtlinien und Weisungen der Bundeswehr zur Informationssicherheit und zum Datenschutz sind bei der Planung, Beauftragung, Erstellung und Nutzung von Lehr- /und Lernunterlagen und netzgestützter Systeme im IT-System Bw einzuhalten.
Lehr- /und Lernunterlagen mit einer Einstufung von VS-NfD und niedriger sind nicht rückgabepflichtig.

10 Verwendung der Informationen und Materialien

Das hiermit gewährte Nutzungsrecht an AuF ist nicht übertragbar und den Benutzer/innen allein zugestanden. Die Benutzer/innen sind berechtigt, sich die Materialien, die ihnen durch AuF zugänglich sind, anzeigen zu lassen, sofern möglich herunterzuladen, und auszudrucken. Dieses Recht bezieht sich nur auf den persönlichen, dienstlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch.

Den Benutzer/innen ist es untersagt, die in AuF bereitgestellten Materialien für andere Zwecke, welche ausserhalb der Arbeit und Lehre liegen, zu vervielfältigen, zu nutzen, zu verkaufen, zu übertragen, zu publizieren oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.

Auf gelegentlicher und unregelmässiger Basis ist es den Benutzer/innen gestattet, unwesentliche Teile der in AuF bereitgestellten Materialien in Seminararbeiten, Referaten und Artikeln zu verwenden, vorausgesetzt, dass die Bestimmungen des Urheberrechts eingehalten werden. Diese Zustimmung ist daran gebunden, dass jede Verwendung der in AuF zur Verfügung gestellten Materialien durch einen korrekten Quellenvermerk kenntlich gemacht wird.

Die vorgenannte Erlaubnis umfasst nicht Postings an Newsgruppen, Mailinglisten, elektronische schwarze Bretter, sozialen Netzwerken oder sonstige elektronische Vertriebswege ausserhalb der AuF-Umgebung.

Wenn in AuF bereitgestellte Materialien für andere Zwecke als hier (punkt 1-4) aufgeführt verwendet werden sollen, benötigt der Benutzer hierzu die Erlaubnis des / der Verzeichnisverantwortlichen des entsprechenden Bereichs bzw. die Erlaubnis des Urhebers.

11 Gewährleistung und Haftung

Die Betreiberin ist gem. §7 II TMG nicht verpflichtet zur Überwachung von den Benutzer/innen in AuF bereitgestellten Inhalten, Daten und/oder Informationen. Gleiches gilt für Inhalte auf verlinkten externen Plattformen. Die Betreiberin übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht fuer vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Betreiberin oder der Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient.

Die AuF-Dienste, Informationen und Materialien werden auf der Basis “as-is” und “as-available” angeboten. Es gibt keine Gewährleistung.

Die Benutzer/innen stimmen ausdrücklich zu, dass der Gebrauch der in AuF bereitgestellten Materialien auf eigenes Risiko erfolgt. Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen der Benutzer/innen genügen oder in der von ihnen getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der in AuF angebotenen Informationen und Materialien entstehen. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Betreiberin oder der Personen, derer sie sich zu Erfüllung ihrer Aufgaben bedient.

Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der abfassenden Personen wieder.

Die Betreiberin behält es sich ausdrücklich vor, einzelne Webseiten und Inhalte oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Die Benutzer/innen erklären sich bereit, die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen einschliesslich Schadensersatzansprüchen freizustellen, die andere Benutzer/innen oder sonstige Dritte gegen die Betreiberin wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die eingestellten Inhalte oder unter Nutzung von AuF begangenen Handlungen oder pflichtwidrigen Unterlassungen geltend machen.

12 Über diese Nutzungsvereinbarungen

Diese Nutzungsvereinbarungen können auf jeder Seite in AuF über den Link “Nutzungsvereinbarung” in der Fusszeile online eingesehen werden.

Die Betreiberin von AuF ist berechtigt, jeden Abschnitt dieser Nutzungsvereinbarungen zu jeder Zeit zu ändern. Änderungen werden den Benutzer/innen bekannt gegeben und treten in Kraft, sobald sie in AuF online publiziert sind (vgl. 14).
Wenn die Benutzer/innen den Änderungen nicht zustimmen, müssen sie ihre Subskription des AuF-Angebots beenden.
Durch ihren fortgesetzten Gebrauch des AuF-Angebots stimmen sie den geänderten Nutzungsvereinbarungen zu und sind durch die Bestimmungen der geänderten Nutzungsvereinbarungen gebunden.

13 Änderung des Angebotes

Die Betreiberin von AuF kann Teile oder bestimmte Funktionen des Angebots jederzeit ändern oder ausser Kraft setzen. Entsprechend kann die Betreiberin jederzeit die Nutzung und den Zugang zu den AuF -Angeboten sowie die Dauer und den Umfang der Nutzung beschränken. Die Betreiberin ist jedoch bestrebt, Ausfallzeiten möglichst kurz zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Funktionen jederzeit zur Verfügung stehen.

14 Bekanntmachungen

Die Betreiberin nutzt für Bekanntmachungen an die Benutzer/innen E-Mails. Bekanntmachungen durch AuF gelten von dem Tag ihrer Veröffentlichung an. Die Benutzer/innen können die Betreiberin wie in 2 beschrieben erreichen.

15 Schlussbestimmungen

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarungen unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dispositives Gesetzesrecht und in Ermangelung entsprechender Vorschriften eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.


Stand: 19. Januar 2022